Nur zur allgemeinen Information:
in wenigen Tagen ( 4.07.2007 ) tritt eine weitere Stufe der F-Gase-VO ( EU VO 842/2006 ) in Kraft. Danach sind Dichtheitsprüfungen an allen stationären Kälte- und Klimaanlagen vorgeschrieben.
Zum gleichen Zeitpunkt aber wird auch das "Inverkehrbringen" ( also der Handel ) von "fluorierten Treibhausgasen" in
nicht wiederbefüllbaren Behältern untersagt und stellt in der Tat einen Straftatbestand dar!
konkret bedeutet das, dass die verbreiteten Kältemittelbehälter (Einweg; 13,7 kg R134a) nicht mehr vekauft werden dürfen. ( siehe Beispiel )
Daher sei angeraten, sich vorher noch einen Vorrat anzulegen!
Cryonix