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Abgasnorm darf sich durch Umbauten nicht verschlechtern?

 
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radfahrer



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Beitrag19-09-2007, 21:16    Titel: Abgasnorm darf sich durch Umbauten nicht verschlechtern? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

da dies hier mein erster Beitrag ist, erstmal einen freundlichen Gruß an alle User, Moderatoren und den Admin (oder die Admins).

Zur Sache: Ich fahre einen Golf4 TDI AXR, dieser erfült Abgasnorm Euro 4. Hatte mir überlegt einen ASZ oder einen ARL(beide Euro 3) einzubauen. Auf der Suche nach Informationen in dieser Richtung in einem anderen Forum, schrieb man mir, daß sich aber die Abgasnorm nicht verschlechtern darf. Ist das wahr, und wenn ja, kann ich den Wagen dann auch nicht legal (Eintragung, Versicherung) chippen lassen? Was wenn man es dann doch täte, Erlöschung der BetrErl ?

Danke erstmal
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Bertil
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Beitrag19-09-2007, 21:29    Titel: Re: Abgasnorm darf sich durch Umbauten nicht verschlechtern? Antworten mit Zitat

radfahrer hat folgendes geschrieben:
...
Auf der Suche nach Informationen in dieser Richtung in einem anderen Forum, schrieb man mir, daß sich aber die Abgasnorm nicht verschlechtern darf. Ist das wahr

Ja.
Zitat:

... und wenn ja, kann ich den Wagen dann auch nicht legal (Eintragung, Versicherung) chippen lassen?

Nein.
Chippen geht auch bei Erhaltung der Abgasnorm. Frag mal den Forumsgastgeber.
Gruß Bertil

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ulf
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Beitrag19-09-2007, 21:39    Titel: Re: Abgasnorm darf sich durch Umbauten nicht verschlechtern? Antworten mit Zitat

radfahrer hat folgendes geschrieben:
Hatte mir überlegt einen ASZ oder einen ARL(beide Euro 3) einzubauen. Auf der Suche nach Informationen in dieser Richtung in einem anderen Forum, schrieb man mir, daß sich aber die Abgasnorm nicht verschlechtern darf.

Kleiner Tip: Mittlerweile gibts den 96kW TDI auch mit Euro4, der heißt BLT.

Und sogar der 118kW aus dem ibiza Cupra hat nun die Euro4 und nennt sich BUK.
Gruß Ulf
_________

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vagtuning
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Beitrag19-09-2007, 22:40    Titel: Abgasnorm darf sich durch Umbauten nicht verschlechtern? Antworten mit Zitat

Den BLT gabs nur mit Euro 4 ?
Darf man auch von Benziner > Diesel umbauen ? Wenn sich die Norm nicht verschlechtert ?
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matthiasTDI96
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Beitrag20-09-2007, 7:25    Titel: Abgasnorm darf sich durch Umbauten nicht verschlechtern? Antworten mit Zitat

Richtig Ulf,

aber die Motorgen gab es nie im 1J somit sollte auch deren Abgasnorm auf das entsprechende Fahrzeug nicht übertragbar sein, oder?
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radfahrer



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Beitrag20-09-2007, 15:35    Titel: Abgasnorm darf sich durch Umbauten nicht verschlechtern? Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Jetzt will ich mal hoffen, daß mein Vorposter kein Recht behält, daß sich die Norm nicht übertragen läßt. Wie lange gibt es denn die Motoren BLT und BUK schon?
Aber, daß das mit dem Chippen geht ist schonmal gut.

Gruß
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Bertil
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Beitrag20-09-2007, 17:00    Titel: Abgasnorm darf sich durch Umbauten nicht verschlechtern? Antworten mit Zitat

radfahrer hat folgendes geschrieben:
...
Jetzt will ich mal hoffen, daß mein Vorposter kein Recht behält, daß sich die Norm nicht übertragen läßt.
...


Leider ist es aber so.
Vom FZ Hersteller bekommst du aber nur Freigaben für "Serienverbau" innerhalb einer Fahrzeugfamilie. Das ist weder für den BLT noch den BUK in deinem Fahrzeug der Fall.
Bei allem anderen bleibt dir nur der Weg über ein (teures) Einzel Abgasgutachten.
Mit viel Glück und gutem zureden könnte sich ein Gutachter aber überreden lassen diese Kombi ohne Herstellerfreigabe einzutragen. Das dürfte aber nicht billig werden. Neukauf oder ein guter Chip sind da die besseren legalen Wege.
Gruß Bertil

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Beitrag20-09-2007, 17:56    Titel: Abgasnorm darf sich durch Umbauten nicht verschlechtern? Antworten mit Zitat

Was kostet so ein Einzel- Abgasgutachten, in Etwa?
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Beitrag20-09-2007, 18:31    Titel: Abgasnorm darf sich durch Umbauten nicht verschlechtern? Antworten mit Zitat

radfahrer hat folgendes geschrieben:
Was kostet so ein Einzel- Abgasgutachten, in Etwa?


Das kommt ganz auf das Prüfunternehmen an. Auch die mögliche Anzahl der Nachprüfungen können da einiges an Geld kosten.
Grob veranschlagen kannst du zwischen 2 und 7k€.

Ein Motor aus Auto X muss nicht die gleichen Abgaswerte im Auto Y bringen. Da musst du von ausgehen.
Die Prüfung würde ich sowieso nur mit einem Flammneuen Motor machen, da alternde Bauteile schon gewaltig das Abgasverhalten verschlechtern können.
Solltest du einen gebrauchten Motor für solch eine Aktion einbauen wollen, dann spiel besser Lotto icon_wink.gif
Gruß Bertil

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radfahrer



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Beitrag20-09-2007, 18:53    Titel: Abgasnorm darf sich durch Umbauten nicht verschlechtern? Antworten mit Zitat

Bertil hat folgendes geschrieben:
Grob veranschlagen kannst du zwischen 2 und 7k€.


Ja, alles klar, das fällt aus icon_biggrin.gif . Dann wird ein Chip reichen müssen.

Danke für Eure Antworten
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Beitrag21-09-2007, 16:32    Titel: Abgasnorm darf sich durch Umbauten nicht verschlechtern? Antworten mit Zitat

wie bekommen dann die ganze HGP Turbo Umbauten eine Eintragung, ein R32 Biturbo wird kaum die Serienabgasnorm erreichen...
Auch ein Düsentuning und ein LLK Umbau sollte mann dann kaum kostengünstig eintragen lassen können...
Fährt mit Golf 3 TDI Umbau (von AFN auf ARL)
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Beitrag21-09-2007, 20:11    Titel: Abgasnorm darf sich durch Umbauten nicht verschlechtern? Antworten mit Zitat

Was willst Du damit sagen? Gibt es Möglichkeiten?
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Bertil
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Beitrag21-09-2007, 21:07    Titel: Abgasnorm darf sich durch Umbauten nicht verschlechtern? Antworten mit Zitat

Zak1976 hat folgendes geschrieben:
wie bekommen dann die ganze HGP Turbo Umbauten eine Eintragung, ein R32 Biturbo wird kaum die Serienabgasnorm erreichen...
Auch ein Düsentuning und ein LLK Umbau sollte mann dann kaum kostengünstig eintragen lassen können...


Alles über Abgasgutachten.
Wenn man sich ein Mustergutachten für mehrere Umbauten erstellen lässt, dann wird es günstiger weil man die Kosten teilen kann.
Teilweise sind aber solche "Extremumbauten" nur Halblegal eingetragen. Dabei trägt ein Gutachter den Motor und die Umbauten zwar ein, kommt es aber zu einem Schadensfall (Unfall oder ähnlich) wird er abstreiten das dieser Motor so bei ihm vorgestellt wurde. Der Fahrer / Halter ist dann der Dumme. Leider kann man da wenig machen.
Selbst die Polizei legt das Auto dann still und lässt die Rechtmäßigkeit der Eintragung von einem zweiten Gutachter prüfen. Stellt der die nicht rechtmäßige Eintragung fest, ist auch hier der Fahrer/Halter der Dumme.

Das einfachste ist es ein Fahrzeug aufzubauen welches keine Abgasnormen benötigt (vor Juli '69), dann kann man im Prinzip machen was man will. Mit einem Golf 4 kommt man da aber schlecht hin ... icon_wink.gif
Gruß Bertil

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Beitrag21-09-2007, 21:09    Titel: Abgasnorm darf sich durch Umbauten nicht verschlechtern? Antworten mit Zitat

radfahrer hat folgendes geschrieben:
... Gibt es Möglichkeiten?


Lass den AXR drin, und bau ihn passend um. Der Forumshausherr kann dir sicher was anbieten.
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