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Urteil gegen DPF und Kurzstreckenverkehr

 
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vagtuning
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Beitrag22-07-2008, 23:23    Titel: Urteil gegen DPF und Kurzstreckenverkehr Antworten mit Zitat

Ich stell das hier mal ein, da es sicher den einen oder anderen interessieren könnte.
Quelle : T5-Board

-------------------ZITAT START-------------------------------

Das OLG Stuttgart hat am 4.6.2008 (Az.: 3 U 236/07) ein Urteil erlassen :

Der Sachverständige R. hat in seinem mündlich erstatteten Gutachten ausgeführt, dass
Fahrzeuge, die mit einem Dieselpartikelfilter ausgestattet sind, nach dem derzeitigen Stand
der Technik für einen überwiegenden Kurzstreckeneinsatz nicht geeignet sind, weil für die
Regeneration des Partikelfilters eine erhöhte Abgastemperatur erforderlich sei. Diese
Technologie werde nicht nur für Fahrzeuge des Herstellers 7 verwandt, sondern komme
auch bei Fahrzeugen anderer Hersteller wie VW oder Audi zum Einsatz, bei welchen
dieselben Probleme im Kurzstreckeneinsatz bekannt seien. Aktuell verfüge kein
Fahrzeughersteller über eine Lösung, welche den Dieselmotor mit Partikelfilter
uneingeschränkt als kurzstreckenfähig erscheinen lasse.

Daraus ergibt sich, dass der vom Kläger erworbene PKW zwar dem Stand der Technik
entspricht, wenn man als Vergleichsmaßstab lediglich Fahrzeuge der Firma 7 oder anderer
Hersteller heranzieht, welche ebenfalls mit einem Dieselpartikelfilter ausgestattet sind. Nach
Auffassung des Senats ist allerdings für die Beurteilung, ob ein Sachmangel nach den oben
dargestellten Kriterien anzunehmen ist, ein anderer Prüfmaßstab heranzuziehen und darauf
abzustellen, inwieweit Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor generell für den überwiegenden
Kurzstreckenbetrieb geeignet sind. Danach bestehen keine Zweifel daran, dass ein
durchschnittlicher Verbraucher ohne weitere Hinweise seitens der
KfZ-Hersteller oder Händler davon ausgehen kann, dass ein Fahrzeug
mit Dieselmotor - ebenso wie ein solches mit Benzinmotor - grundsätzlich
ohne technische Probleme im Kurzstreckenbetrieb uneingeschränkt verwendbar ist.

Der Senat nimmt hierbei das Vorverständnis und den
Kenntnisstand seiner Mitglieder zum Maßstab, welche im Hinblick auf die technischen
Grundlagen der Dieselmotortechnik und der damit verbundenen technischen, wirtschaftlichen
und ökologischen Vor- und Nachteile gegenüber der Benzinmotortechnik dem
Erwartungshorizont eines durchschnittlichen, verständigen Fahrzeugkäufers entsprechen
dürften. Aus dieser Sicht handelt es sich bei dem Dieselmotor um eine bewährte und
verbreitete Antriebstechnik u.a. bei Kraftfahrzeugen. Beim Vergleich der Dieseltechnik mit
benzinbetriebenen Fahrzeugmotoren wird bisher vor allem auch auf wirtschaftliche Aspekte,
wie einen geringeren Kraftstoffverbrauch bei gleichzeitig günstigeren Kraftstoffkosten
(zumindest bis in die jüngste Vergangenheit), eine längeren Lebensdauer und Zuverlässigkeit
des Dieselmotors, allerdings auch auf die in der Regel höheren Anschaffungskosten als bei
Benzinmodellen, abgehoben. Diese Umstände haben auch Eingang in die Präsentation und
Bewerbung von Dieselmodellen durch die Autoindustrie gefunden.

Bei der Entscheidung, ob er ein Fahrzeug mit Diesel- oder Benzinmotor erwirbt,
spielt für einen Verbraucher - neben den motortechnischen Unterschieden - in erster Linie
der Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkt eine wesentliche Rolle. Allerdings ist in der öffentlichen
Diskussion der letzten Jahre vermehrt auch der ökologische Aspekt der Umweltbelastung
durch gegenüber Benzinmotoren erhöhten Partikelausstoß wie Dieselruß oder Feinstaub
herausgestellt worden, was zwischenzeitlich sogar zur Einrichtung von Umweltzonen in
Innenstädten und der Anordnung einzelner Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in bestimmten
Gebieten geführt hat. Die Fahrzeugindustrie hat hierauf mit der Entwicklung von
Partikelfiltern reagiert, welche zwischenzeitlich von mehreren Herstellern angeboten werden.

Um Fahrbeschränkungen zu begegnen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten,
liegt es aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers damit nahe,
beim Erwerb eines Dieselfahrzeugs darauf zu achten, dass dieses mit einer
Partikelfiltertechnik ausgestattet ist. Nachdem bei Dieselfahrzeugen ohne
Partikelfilter keinerlei motorbedingten technischen Einschränkungen hinsichtlich des
Fahrbetriebs im Kurz oder Langstreckenverkehr bestehen, kann ein durchschnittlich
informierter Käufer ohne weitere Aufklärung nicht zu der Erkenntnis gelangen,
dass ein mit Partikelfilter ausgestattetes Neufahrzeug für einen
überwiegenden Einsatz im Kurzstreckenverkehr nicht mehr geeignet ist. Die durch das
Angebot eines Dieselpartikelfilters veränderte Erwartungshaltung eines durchschnittlichen
Käufers ist vielmehr darauf beschränkt, dass das von ihm erworbene Fahrzeug nur noch
einen reduzierten Schadstoffausstoß produziert. Die schwerwiegende Einschränkung, dass
ein bestimmtes Fahrverhalten, welches mit der herkömmlichen Dieselmotortechnik ohne
weiteres möglich war, aus technischen Gründen nicht mehr praktiziert werden kann, stellt
damit einen Sachmangel des Kraftfahrzeugs dar.


Darüber, dass mit Dieselpartikelfilter ausgestattete Fahrzeuge nach dem derzeitigen Stand
der Technik nicht kurzstreckentauglich sind, wurde der Kläger vor dem Erwerb des
Fahrzeuges unstreitig nicht aufgeklärt. Dass sich dies möglicherweise aus der
Betriebsanleitung ergibt, ist unerheblich, da diese dem Kläger erst nach Abschluss des
Vertrages übergeben wurde.

2. Zu Recht hat das Landgericht die übrigen Voraussetzungen eines Rücktrittsrechts des
Klägers bejaht.
Anmerkung: Das OLG hat die Revision zum BGH zugelassen.

------------------------ZITAT ENDE----------------


Zuletzt bearbeitet am 22-07-2008, 23:32, insgesamt 3-mal bearbeitet.
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mullemaus
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Beitrag22-07-2008, 23:29    Titel: Urteil gegen DPF und Kurzstreckenverkehr Antworten mit Zitat

Sehr interessant! Danke für die Info icon_biggrin.gif
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Jan6K

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Beitrag23-07-2008, 8:30    Titel: Urteil gegen DPF und Kurzstreckenverkehr Antworten mit Zitat

Hi,

ebenfalls danke! Endlich geht es los mit solchen Aktionen - hoffentlich kommt noch sehr viel mehr davon, um die ganze Sache endlich in eine technisch sinnvolle und vernuenftige Richtung zu lenken.

Viele Gruesse,

Jan
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Beitrag23-07-2008, 9:17    Titel: Urteil gegen DPF und Kurzstreckenverkehr Antworten mit Zitat

Ich schließe mich dem allgemeinen "Amen" an. Wird Zeit das diesem kurzsichtigen Schwachsinn langsam Einhalt geboten wird, der uns allen viel Geld kostet. Ich hoffe als nächstes sind die sogenannten "Umweltzonen" dran...
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Beitrag23-07-2008, 10:01    Titel: Urteil gegen DPF und Kurzstreckenverkehr Antworten mit Zitat

Naja,

Lösung fuer die Industrie ist ein Satz im Kleingedruckten des Kaufvertrags - fertig.
Oder einfach keine Diesel mehr verkaufen ...

Ich glaube nicht, dass wir die Filter wieder loswerden.

m;
Transparency, Teamwork
... there was another T.

I don't know what the fuck it was.
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Bertil
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Beitrag23-07-2008, 10:09    Titel: Urteil gegen DPF und Kurzstreckenverkehr Antworten mit Zitat

dieselmartin hat folgendes geschrieben:

Oder einfach keine Diesel mehr verkaufen ...


Das wird über kurz oder lang sowieso der Fall sein. Die Dieselpreise werden gegenüber den Benzinpreisen immer weiter steigen (Angebot und Nachfrage) und somit wird der Diesel bei den hohen KFZ-Steuern immer unwirtschaflicher.

Das solche Urteile kommen mussten war mir schon vor lange Zeit klar. Ich hab schon immer behauptet das die derzeitige DPF Technik nicht "Alltagstauglich" ist.

Den DPF wieder lsowerden? Da glaube ich auch nicht dran.
Gruß Bertil

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*** Technische Anfragen per PN werden von mir nicht beantwortet! ***
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Beitrag23-07-2008, 10:18    Titel: Urteil gegen DPF und Kurzstreckenverkehr Antworten mit Zitat

Wirklich sehr interessant.
Nur gut, das ich sowieso nicht vor hatte, einen Filter nachzurüsten.
Ist so schon eine Belastung für den Motor, die tägliche Kurzstrecke zur Arbeit (40km).

MfG Benny
...wenn der Klügere nachgibt, haben die Dummen das Sagen...



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Beitrag23-07-2008, 11:12    Titel: Urteil gegen DPF und Kurzstreckenverkehr Antworten mit Zitat

Hi,

ans Loswerden des Filters oder die Ruecknahme der Umweltzonen glaube ich auch nicht - meine Hoffnung geht momentan in die Richtung, dass die Sache einfach "eingefroren" wird, also die Umweltzonen nicht veraendert werden.

Weiss da jemand was drueber? Plant nach der mehr oder weniger erwiesenen Wirkungslosigkeit noch irgendwer, Rot oder Gelb auszusperren?

Die Nachruestfilter sind, da weitgehend wirkungslos, im Kurzstreckenbetrieb vermutlich nicht ganz so uebel wie die original verbauten, aber eigentlich will ich mir das auch sparen und weiterhin meine 2x13 km taeglich durch die Umweltzone fahren.

Viele Gruesse,

Jan
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Beitrag23-07-2008, 13:14    Titel: Urteil gegen DPF und Kurzstreckenverkehr Antworten mit Zitat

Moin,
als Diesel verbrennender Biologe bin ich hin und her gerissen. Die Kanzerogenität der Partikel ist zweifelsfrei, die Wirkung der DPF im Alltag hingegen zweifelhaft, vom Mehrverbrauch und Produktionsaufwand mal ganz abgesehen. Ich fahre daher nach wie vor mit der gelb beklebten EU3-PD-Möhre durch die Welt. Wer sich in 2. und 3. Weltländern auskennt oder mit dem Thema Flugverkehr beschäftigt, kann über das DPF-Thema eh nur lachen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch diese Arbeit http://www.baumaschine.de/Portal/Archive/2_2007/Wissenschaft/regeneration/regeneration.html
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Beitrag23-07-2008, 16:39    Titel: Urteil gegen DPF und Kurzstreckenverkehr Antworten mit Zitat

@ Jan6K: Berlin sperrt Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette ab dem 1.1.2010 aus. Ursprünglich war geplant, Fahrzeuge mit roter Plakette ab 2009 bereits auszuschließen, was aber in Berlin etwas mehr als 170000 Fahrzeuge betreffen würde - hauptsächlich LKW. Das ist jetzt um 1 Jahr aufgeschoben.

Wenn ich sehe, was hier am Berliner Flughafen Tegel die Flugzeuge raushauen, dann fasse ich mich an den Kopf! Das gleiche gilt für Tanker, Bodengeräte und Busse, die hier verkehren. Die sind innerhalb des "Privatgeländes" ohnehin von allem ausgenommen - und so ziehen sie dicke schwarze Schwaden hinter sich her. Feinstaub ist hier aber kein Problem und der Flughafen hält alle Grenzwerte bei Schadstoff- und Lärmausstoß ein. Ja, schon klar... icon_rolleyes.gif
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Beitrag27-07-2008, 23:09    Titel: Urteil gegen DPF und Kurzstreckenverkehr Antworten mit Zitat

Hallo,
da denk ich nur an mein 1-Zylinder Diesel-Stromaggregat..
Da fliegt auch richtig Ruß

Aber auch bei den Einrichtunges des Bundes (THW, Bundeswehr, usw.)

Die alten LKW's kennen keinen KAT o.ä. Da gibt es noch keinen Feinstaub...
Sowas nennt man noch "Grobstaub-Partikel"...

Ich lache nur noch über den Müll, den unsere Politiker ständig beschließen
und fahre weiterhin ohne KAT und defekter AGR und bin glücklich, dass ich
mit meinem CO2 Ausstoß das Wetter mitverändere und es jetzt so schön heiß ist icon_twisted.gif
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Beitrag28-07-2008, 9:24    Titel: Urteil gegen DPF und Kurzstreckenverkehr Antworten mit Zitat

Nun ja,
um das hier nicht zu einem einzigen "aber die anderen sind alle noch viel böser und schlimmer" verkommen zu lassen. Tatsache ist wohl eindeutig, dass in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen wurden, um die Feinstaubbelastung durch PKW zu senken. Damit wird nachweißlich uns in Bezug auf unsere Gesundheit geholfen. Dass es auch auf der hardware Seite Probleme bei der Einführung neuer Technik gibt, ist doch normal. Dass Politik vielfach Dummes beschließt und/oder Trends ausnutzt, um Steuern zu erhöhen ist auch bekannt.
Aber bitte: mir sind die deutschen Ingenieure und "Inventoren" insofern lieb, als wir u.a. wegen ihnen (noch) führend in Sachen umweltentlastender Technik sind, in vielen Bereichen und Branchen.
Für Leute, die mit >2 t morgens zum Brötchenholen donnern, per SuperUnnutzVehikel auf Asphalt, und bewußt negieren, dass jeder etwas beitragen kann bzw. jeder seinen Arsch auch viel öfter als getan per Muskelkraft bewegen könnte, habe ich hingegen deutlich weniger Achtung übrig.
So, lieber Fangemeinde, nun aber...
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Beitrag28-07-2008, 10:31    Titel: Urteil gegen DPF und Kurzstreckenverkehr Antworten mit Zitat

Hi,

Zitat:

Berlin sperrt Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette ab dem 1.1.2010 aus. Ursprünglich war geplant, Fahrzeuge mit roter Plakette ab 2009 bereits auszuschließen, was aber in Berlin etwas mehr als 170000 Fahrzeuge betreffen würde - hauptsächlich LKW. Das ist jetzt um 1 Jahr aufgeschoben.


...und fuer Gelb bleibts beim Termin... also kein Aufschub. Naja... sind trotzdem noch 16 Monate, da kann sich noch einiges aendern.

Zitat:

Die alten LKW's kennen keinen KAT o.ä. Da gibt es noch keinen Feinstaub...
Sowas nennt man noch "Grobstaub-Partikel"...


Das, was man sieht, ist ja auch nicht so gefaehrlich.

Aber trotzdem... solange ich in der Stadt Taxis und Bussen begegne, die bei jedem Anfahren eine riesige schwarze Wolke stehen lassen und stolz ihre gruene Plakette zur Schau stellen... habe ich kein schlechtes Gewissen mit meinem nicht sichtbar russendem EU3-Diesel.

Zitat:

mit meinem CO2 Ausstoß das Wetter mitverändere und es jetzt so schön heiß ist


Ach... du bist schuld, dass wir in unserer Dachgeschosswohnung so schwitzen! icon_smile.gif

Viele Gruesse,

Jan
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