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R1234YF in neuen Audi ab 2013? | Beiträge 48+

 
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cryonix
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Beitrag14-02-2013, 7:35    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

Da Edit nur 60 Min. mögl. hier schon wieder ein Post

Nach Heise Autos scheint es einen winzigen Lichtblick zu geben. Demnach hat die EU keine konkreten Fristen gesetzt, sondern verlangt von der Bundesregierung substantiierte Nachweise der Hersteller für die Gefährlichkeit von R1234yf
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Zuletzt bearbeitet am 14-02-2013, 7:36, insgesamt 1-mal bearbeitet.
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Beitrag15-02-2013, 22:37    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

Der Chef des UBA (Umweltbundesamt)hat sich zu Wort gemeldet und einen gutgemeinten Vorschlag in die Debatte eingebracht. Das UBA - seit je her schon Gegner von R1234yf - unterstütze eine Fristverlängerung für die Verwendung des alten Kältemittel R134a. Allerdings nur bis längstens Ende 2015 und nur unter der verbindlichen Zusage der Automobilbauer, hier ausschliesslich R744 (CO2)einzusetzen.
Das UBA hatte nach den ersten Meldungen über das Zündverhalten von Tetrafluorpropen ( DUH und Obrist um 2008 ) bei der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben. Was aber zu gleichem Ergebnis kam. Die BAM selber steht verhalten zu ihren eigenen Aussagen, das der damals durchgeführte Test nicht unter standardisierten Bedingungen gefahren wurde.

Das Vorpreschen von Jochen Flasbarth mit diesem Ansinnen liess auf entsprechende Kritik nicht lange warten.

Besonders der uns schon bekannte Lutz Knopek, FDP (Biologe, Naturwissenschaftler, Dr.) sparte nicht mit heftigster Kritik. Das UBA - eben kein Freund von R1234yf, und durch die Daimler Tests voll in seiner Einschätzung bestätigt gefunden, warnt weiter, man könne die Gefährlichkeit erst jetzt beginnen, einzuschätzen - das UBA würde wieder erneut versuchen, Angst und Unsicherheit in der Öffentlichkeit zu schüren. Dafür gäbe es keine gesicherte Begründung, so Knopek.

Zudem stünden durch die Gesetzgebungsverfahren extrem hohe Hürden im Weg, und nur die EU selber könne ein solches in die Wege leiten. Die Deutschen seien eh gerade erst abgebügelt worden und sonst kein Mitgliedsland in der EU habe Bedenken gegen die Verwendung von R1234yf.

Hier noch ein Link zu einer interessanten Zusammenfassung (en) über aktuelle Kältemittel, die das UBA 2010 zusammengestellt hat. Insbesondere der Hinweis, dass in Australien über 1Mio Versuchsfahrzeuge mit R290 (Propan)als Kältemittel herumfahren.
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Zuletzt bearbeitet am 15-02-2013, 23:15, insgesamt 2-mal bearbeitet.
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Held467
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Beitrag16-02-2013, 19:47    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

R290 (Propan) ist doch garnicht gewünscht da kann man kein Geld schneiden icon_evil.gif
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Beitrag16-02-2013, 19:53    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

Servus beinander!

@Held:
R290 wird wg. Brandlast eh nicht zur Debatte stehen...
R744 wäre die Wahl der Qual - mit dem selben Nachteil wie Du schon schreibst icon_wink.gif

@cry:
An dieser Stelle so beiläufig auch von mir ein herzliches DANKESCHÖN für Deine fortlaufenden und sehr sehr interessanten Berichterstattungen hier icon_exclaim.gif

Viele Grüße aus München!
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Beitrag16-02-2013, 20:47    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

Brandlast icon_wink.gif
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Beitrag16-02-2013, 21:38    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

Was gefällt Dir dran nicht? *mal-so-frag*

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Beitrag16-02-2013, 22:35    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

Held meint das sicher aus Sicht des Herstellers. Mit R290 wäre kein Geld zu verdienen, da nicht patentierbar.

Grotesk ist halt, dasss die grössten Widerstände gegen brennbare Kältemittel ausgerechnet aus dem Lager stammen, die nun ein als 'highly flammable' eingestuftes Sicherheitskältemittel mit aller Gewalt etablieren wollen. Oder müssen.

Schlussfolgerungen liegen da nicht fern. Und sind vermutlich alle zutreffend.
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Beitrag17-02-2013, 18:42    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

cryonix hat folgendes geschrieben:
Held meint das sicher aus Sicht des Herstellers. Mit R290 wäre kein Geld zu verdienen, da nicht patentierbar.

Grotesk ist halt, dasss die grössten Widerstände gegen brennbare Kältemittel ausgerechnet aus dem Lager stammen, die nun ein als 'highly flammable' eingestuftes Sicherheitskältemittel mit aller Gewalt etablieren wollen. Oder müssen.

Schlussfolgerungen liegen da nicht fern. Und sind vermutlich alle zutreffend.

Genau das.
Ob da nu 60l Benzin drin sind oder 60l Benzin und 500-900g Gas macht den Bock auch nicht fetter.

Meine Meinung.
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Beitrag21-02-2013, 7:09    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

Handelsblatt und Heise Autos befürchten nun schon einen Verkaufsstopp für Daimler's neue S-Klasse, die im Sommer auf die Strassen kommen soll. Wegen der Nicht-Einhaltung der EU-Direktive könne das KBA die Zulassung entziehen. Betroffen wären evtl. auch die B- und die neue A-Klasse, die zwar mit R1234yf homologiert wurden, aber wegen der Gefährdungsbeurteilung durch Daimler mit dem alten Kältemittel R134a ausgeliefert werden.
Daimler weigert sich nach wie vor strikt, das neue Kältemittel einzusetzen.

Hier noch eine Information, wer den Zuffenhausenern aus Brüssel das Leben schwer macht: EU-Industriekommissar Tajani
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Beitrag28-02-2013, 8:38    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

Nun wird es amtlich.

Kein Entgegenkommen seitens der EU-Kommission.
Diese hat alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, sich an die entsprechende Zulassungsrichtlinie zu halten. Danach ist ein Inverkehrbringen von Fahrzeugen in der EU nicht möglich, die nicht konform den einschlägigen Vorschriften gemäss produziert seien (2007/46/EG).
Dies ergibt sich aus einer FAQ , die die Kommission in der letzten Woche herausgegeben hat.

Danach müsse der Dissens über die Verwendung von R1234yf mit der Behörde des zuständigen Zulassungslandes gelöst werden - bei Daimler in diesem Fall das KBA. Andere Mitgliedsstaaten würden eine Zulassung nicht ausstellen. Ein unter diesen Voraussetzungen nach dem 1.01.2013 ausgestelltes CoC-Papier sei ungültig. Demnach verlieren Daimler's neue A- und B-Klasse und der SLR die Europa-Zulassung.

Ein Entkommen dieser drohenden Sperren durch Strafzahlungen seitens Daimler sähe die Kommission auch nicht gegeben, denn diese würden nicht gegen den Hersteller verhängt, sondern gegen das EU-Mitglied, welches ein solches unkonformes Fahrzeug zulässt. Zunächst also gegen die Bundesrepublik, aber auch gegen jeden anderen Mitgliedsstaat, der ein solches Fahrzeug zulässt.

Der schwelende Streit um R1234yf habe keine Relevanz und ändere an diesen Zusammenhängen nichts, denn der Kommission lägen keine Hinweise darüber vor, dass von R1234yf Gefahren ausgehen, die nicht beherrschbar seien.

--

Rückläufige Umsätze im Bereich Werkstattzubehör werden nicht nur auf die abgekühlte Weltkonjunktur zurückgeführt. Laut einer Umfrage des ASA Verbandes ist die Zurückhaltung auch unmittelbar mit dem Streit um das Kältemittel verbunden.

---

Laut dem Münchener Fluor-Chemiker Prof. Andreas Kornath (LMU) ist ein Brand unter Beteiligung von R1234yf in einer Werkstatt als "schwerer Chemieunfall" einzustufen. Das freigesetzte Fluorwasserstoffgas (HF) verbinde sich unmittelbar mit vorhandener Luftfeuchte zu Flusssäure und würde sich überall niederschlagen. Eine Werkstatt oder Tiefgarage müsse danach komplett dekontaminiert werden. Die übliche Lüftung in solchen Räumen reiche für die Fortleitung der giftigen Dämpfe bei weitem nicht aus.

----

Nach schwurbel-wiki hat der schweizerische Bundesrat ein Verwendungsverbot für R1234yf bereits abgelehnt. Nun kommen ausgerechnet von dort, nämlich der Schweizerischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA neue Bedenken. Nämlich besonders wegen der bis dato wenig erforschten Umweltverträglich- und Schädlichkeit eines der Hauptabbauprodukte von R1234yf. Dieses zerfällt in der Atmosphäre zur äusserst stabilen und langlebigen Trifluoressigsäure (TFA), die in der Natur nicht vorkommt. Sie gilt als giftig und Pflanzenschädigend. Die EMPA hat dazu in ihrer Hausschrift EmpaNews einen Beitrag veröffentlicht.

(Informationen nach AutoServicePraxis)
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Zuletzt bearbeitet am 28-02-2013, 8:40, insgesamt 1-mal bearbeitet.
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Beitrag28-02-2013, 11:19    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

Uiii Spannend dieser Krimi um diese R1234yf-Mafia!
Bin gespannt wie es am Ende aussehen wird und welches Mittel es werden wird.
NA,Gehörlose wie ich können auch Schrauben! Ihr HÖRT ich FÜHLE! T3 TD EX-JX Jetzt 1Z mit 122PS und Renaultgetriebe Golf II TD Bj 84 512Tkm Passi 35I 1Z 468Tkm--> Seat Toledo AHF-- Toledo ARL 477Tkm mit Spritspartuning icon_wink.gif 99er T4 Syncro-Cross 100800km grad eingefahren
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Beitrag28-02-2013, 11:54    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

Luxusprobleme... icon_wink.gif

Hab' ich's richtig verstanden, dass alle auf Basis dieser 'Ausnahmegenehmigung' zugelassenen Fahrzeuge mit R134a (statt 1234yf) nun ohne Zulassung und damit 'von Amts wegen' stillzulegen sind?
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Beitrag28-02-2013, 13:33    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

Nein - nicht ganz richtig.
Mit Ausnahmeregelung zugelassen bis spätestens 31.12.2012 hat den Segen der EU.
Danach, also ab 01.01. diesen Jahres nicht!
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Beitrag28-02-2013, 13:52    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

Aha. Danke nochmal!
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Bertil gefällt das.
Beitrag04-03-2013, 12:19    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

Zitat:
Bin gespannt wie es am Ende aussehen wird und welches Mittel es werden wird


Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Da Daimler bisher (noch) keine konkreten Verheissungen in Richtung R744 getätigt hat und zudem der Versuch, die Ausnahmegenehmigung nur um 1/2 Jahr zu verlängern (was viel zu kurz für eine Nachentwicklung einer CO² Klimaanlage wäre), befürchte ich, dass ein "Marktbegleiter" von Honeywell&DuPont ganz aktuell ein neues Kältemittel in der Zulassung hat. Was natürlich ebenfalls mit sämtlichen 'Altkomponenten' betreibbar ist.
-
Daimler hat die von der EU ausgegebene Rechtsauffassung zurückgewiesen und vertritt eine gänzlich andere Auslegung. Demnach besitzen sowohl der A - als auch der B eine gültige Zulassung. Die habe durch die Ausfertigung durch das KBA Gültigkeit und würde nur erlöschen, wenn sie von dort auch zurückgezogen würde. Demnach sei auch das CoC-Papier unanfechtbar und somit innerhalb der gesamten EU gültig. Das FAQ-Dokument sei daher verwirrend.
--

"...mit dem Klammerbeutel gepudert, würden sie die Testergebnisse ignorieren!"
So äussert sich der Produkthaftungsexperte Prof. Thomas Klindt in einem aktuellen Interview mit den VDI-Nachrichten zur möglichen Haltung des Managements, würde von dort eine bekannte Gefährdung ignoriert und verschwiegen. Aus Sicht der Produkthaftung stärkt er Daimler damit den Rücken im Streit um die Verwendung von R1234yf.

Lesenswert!
Kältemittel in Produkthaftungsfalle, vdi-nachrichten.com
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chris11
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Beitrag05-03-2013, 12:12    Titel: R1234YF in neuen Audi ab 2013? Antworten mit Zitat

HF oder Fluorwasserstoff der sich bei Brand aus R1234yf bildet, hat eine geringere LCT50 wie Cyanwasserstoff (auch unter dem Namen Blausaure oder Cyclon B aus den Vernichtungslagern bekannt). Ist daher noch gefährlicher.


http://de.schwurbel-wiki.org/wiki/Liste_chemischer_Kampfstoffe


Wie will die EU eine Pressekampagne nach dem ersten Verletzten oder Toten durch aus R1234yf gebildeten HF überstehen?

MFG
Christian
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