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Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig?

 
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jörg schmidt
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Beitrag13-03-2016, 17:29    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,
ich finde wir betroffenen EA189-Besitzer sollten uns unterhalten, wie wir uns verhalten sollten, wenn es soweit ist mit dem Update. Es steht ja quasi vor der Tür.

Weigern?

Unter Vorbehalt zulassen? Da müsste man was schriftliches Aufsetzen und Unterschreiben lassen.

Oder alles über sich ergehen lassen?

Ich tendiere im Moment zum Weigern.

Hat jemand vielleicht mal einen weiterführenden Link oder Tipp?

Danke schon mal für die hoffentlich folgenden Beiträge.

Gruß Jörg
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Beitrag13-03-2016, 17:50    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

Weigern wird zum Entzug der BE durch das KBA führen. icon_wink.gif

Edit: Und Post vom Zoll wird es darüber hinaus sicher auch noch geben, ist ja schließlich auch Steuerhinterziehung.
MfG. Michael

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jörg schmidt
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Beitrag13-03-2016, 18:26    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

TDI-GTI-4-Motion hat folgendes geschrieben:
Weigern wird zum Entzug der BE durch das KBA führen. icon_wink.gif

Hi Michael,
wo steht das? Und gegen einen Bescheid vom KBA könnte man doch Widerspruch einlegen.
Begründungen gäbe es ja genug: Amarok mit schlechteren Co2 und NOX-Werten, vermutlich erhöhter Verschleiß vom Dieselpartikelfilter, erhöhter Verbrauch, arglistige Täuschung von VW.
Zumindest wollte ich nicht als einer der ersten Versuchskarnickel benutzt werden und das Update so lange wie möglich hinauszögern.
Gruß Jörg
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Beitrag13-03-2016, 18:41    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

jörg schmidt hat folgendes geschrieben:
...
wo steht das?


In der Rückruf Bescheinigung die dir das KBA noch schicken wird ....

Zitat:

Und gegen einen Bescheid vom KBA könnte man doch Widerspruch einlegen.
...


Kurz und bündig: NEIN!
Gruß Bertil

5E5 CZDA + R50 W10 + CD5 DTSB + 161 DX

*** Technische Anfragen per PN werden von mir nicht beantwortet! ***
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Beitrag13-03-2016, 18:42    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

Ist einfach eine logische Schlussfolgerung.
Das Fahrzeug hält nicht die Grenzwerte ein, die am am Tag der Erstzulassung gefordert waren = BE ungültig.

Dagegen legst du auch ganz bestimmt kein Einspruch ein. Die sagen, fahr zu VW und lass das Update machen, dann bleibt auch deine BE erhalten. Wenn dir die Maßnahme bzw. die Folgen dessen nicht gefallen, ist das nicht denen ihr Bier. Da kannst du dann gegen VW vorgehen. icon_wink.gif
MfG. Michael

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Zuletzt bearbeitet am 13-03-2016, 18:43, insgesamt 1-mal bearbeitet.
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Beitrag13-03-2016, 19:19    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

Steuerhinterziehung sehe ich da so schnell nicht. Die betroffenen Fahrzeuge haben (noch) eine gueltige Betriebserlaubnis und eine ebenso unveraendert gueltige Steuerfestsetzung. Bis hierher droht also noch keine Gefahr, da die massgebliche Schadstoffeinstufung zumindest in Deutschland wohl nicht rueckwirkend in Frage gestellt wird. Allein das wuerde zu einer Neufestsetzung der Steuer und im Fall einer schlechteren Einstufufung zur Steuernacherhebung fuehren. So wird es wahrscheinlich in den USA kommen und das wird VW noch tonnenweise Geld kosten. Hier in Deutschland wird die Politik es nicht soweit kommen lassen, allein schon wegen der breiten Beteiligung der oeffentlichen Hand am Konzern.

Jetzt zum Aber: Die Rueckrufaktion wird unter Aufsicht des KBA durchgefuehrt. Die betroffenen Fahrzeuge sind bekannt, ihre Halter wurden/werden informiert und die Teilnahme an der Rueckrufaktion ist verbindlich. Ueber den vorgegebenen Zeitraum muss der Vollzug an das KBA gemeldet werden. Die Weigerung wird final zur Aberkennung der Betriebserlaubnis fuehren, der die Ausserbetriebsetzung von Amts wegen folgt. Das Fahrzeug wird zum Immobilie und damit zumindest im Inland schwer bzw. unverkaeuflich.

Wegen des Skandals insgesamt und zahlreicher aengstlicher Vorabverkaeufer ist der Markt bereits unter Druck. Es waere also unklug, sich mit der Weigerung selbst ins Bein zu saegen. Sollte sich nach wegen des Rueckrufs dramatisches am Fahrzeug verschlechtern, so muesste man den Verursacher dafuer in Regress nehmen. Das ist in Deutschland schwer, da jeder Geschaedigte seine Forderungen einzeln einklagen muss.
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jörg schmidt
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Beitrag13-03-2016, 19:21    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

Na toll,
ihr macht mir ja echt Mut icon_wink.gif
Trotzdem haben sich beim Amarok die Werte noch verschlechtert.
Da werden die Werte erst recht nicht eingehalten.
Bei Seat sollen die Updates ab nächster Woche starten. In dem 1. Schreiben habe die was von der 20KW geschrieben.
Also viel Zeit bleib nicht mehr, falls es was zu überlegen gibt...
Von Anwälten liest man so einiges im Netz. Natürlich wollen die auch verdienen an dem Skandal.
https://irp-cdn.multiscreensite.com/1603ec13/files/uploaded/Auto%20Bild%20-%20Reportage%2029-01-2016%20%282%29.pdf
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Beitrag13-03-2016, 19:39    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

Nochmal kurz: Die Teilnahme am Rueckruf ist zwingend, nur dann bleibt die Betriebserlaubnis bestehen. Kaeufer damaliger Neu- oder Jungfahrzeuge koennen dennoch mit guter anwaltlicher Hilfe erfolgreich gegen den Konzern klagen. Schliesslich hat man ihnen ein Produkt mit ganz anderen Eigenschaften verkauft, als es tatsaechlich hatte und ggf. auch nach Teilnahme am Rueckruf noch hat. Nun koennte man argumentieren, das alles sei verjaehrt. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass zumindest dem Hersteller bereits bekannt war, dass er seine Kunden auf breiter Front mit Produkten beliefert hat, die eben genau diese versprochenen Eigenschaften nicht hatten. Hier ist angesichts des Umfangs von einer grossen kriminellen Energie auszugehen, was den Klaegern eine gute Ausgangsposition geben sollte.
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Roger
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Beitrag14-03-2016, 14:27    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

U.U. wäre auch ein Update auf den EA288 eine Option icon_wink.gif .

Ich bekomme alle paar Wochen Post von Händlern, die sich gegenseitig mit Prämien bei Inzahlungnahme + Neukauf überbieten. Aktueller Stand ist beim Golf 5.600€ Wechselprämie, bei Kauf eines der aktuellen Sondermodelle kommen nochmal 750€ Tankgutschein on top.
Gruß
Roger

MJ 2018 GTI Performance DLBA

//images.spritmonitor.de/880099.png


Zuletzt bearbeitet am 14-03-2016, 14:33, insgesamt 1-mal bearbeitet.
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jörg schmidt
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Beitrag15-03-2016, 21:17    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

Ich wollte meinen Ibiza eigentlich behalten.
Der 2 ltr. Diesel wird in diesem Auto leider nicht mehr
angeboten. icon_sad.gif
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Herbert
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Beitrag16-03-2016, 8:46    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

Seat Ibiza 6J FR CFHD EZ Mai 2015 sollte voll in der Gewährleistung sein.
- Spritverbrauch dokumentiert? (Vielleicht ist der Durchschnitt im KI-SG abgelegt)
- Scan des MSG und des KI machen (zum Vergleich später), Beladungszustand des DPF auslesen,
- Leistungs- und Drehmomentmessung machen lassen,
- Rückruf mitmachen, dabei die Werkstatt vorher DPF Daten und Verbrauch dokumentieren lassen.
Dann beobachten.
hg
Herbert
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(+ Audi 80 Avant B4 1Z 475Tkm - habe ich vom ersten bis zum letzten Tag gerne gefahren)
(+ Passat Variant 32B CY 400Tkm)


Zuletzt bearbeitet am 16-03-2016, 8:52, insgesamt 2-mal bearbeitet.
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Beitrag16-03-2016, 19:32    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

Hi Herbert,
o.k, das ist ja schon mal eine Auskunft.
Die Frage ist nur, ob die eigenen Scans und auch der Prüfstandslauf
"gerichtssicher" ist.
Aber die Tatsachen sollten gegen VW bzw. Seat sprechen.
Und etwas in der Hand haben, gerichtssicher oder nicht, ist besser als nix.

Gruß Jörg
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Beitrag18-09-2016, 15:26    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

Lässt sich eigentlich eine Kopie der Schummel-Software machen, die man nach dem Software-Update ggfs. wieder aufspielen kann?
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jörg schmidt
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Beitrag18-09-2016, 15:37    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das hier groß öffentlich diskutiert wird.

Aber wer jemanden kennt der das macht, darf mir gerne eine PN senden icon_smile.gif...
öööh, also nicht für mich, für einen Freund möchte ich das wissen.
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marlasdad



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Beitrag14-11-2016, 8:53    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

Was ist mit den vielen Chiptunern? Die bieten doch die Sicherung der Originalsoftware vor dem Tuning an.

Wird dabei die komplette Motorsoftware gesichert oder nur ein Teil?

Gruss
Ralf
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Beitrag14-11-2016, 11:24    Titel: Abgasskandal, Rückrufaktion. Wie verhalte ich mich richtig? Antworten mit Zitat

Zitat:
Wird dabei die komplette Motorsoftware gesichert oder nur ein Teil?

Der für das Fahrverhalten relevante Teil. Bootloader etc. sicher nicht, warum auch...

Viele Grüsse, Rainer
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