Bertil hat folgendes geschrieben: |
ulf hat folgendes geschrieben: | ...
hast Du da die Jahre nicht um 1 zu weit nach vorne gezogen?
... |
Nö, nicht das ich wüsste. EU4 für Neueingereichte ABEs seit 1.1.04.
Achtung! Nachträge (neue Motorvarianten) zu bereits bestehenden Fahrzeugen sind davon erst ab 1.1.05 betroffen. |
OK, dann versuche ich mal zusammenzufassen:
-> Typgenehmigungen (ABE) für Fahrzeug-Neuentwicklungen werden schon seit 1.1.04 nur noch erteilt, wenn die EU4 erfüllt wird
-> Typgenehmigungen (ABE) für neue Motoren in "älteren" Fahrzeug-Entwicklungen werden ab 1.1.05 nur noch erteilt, wenn die EU4 erfüllt wird
Aber wie ist das mit der Zulassung von Neuwagen mit "älterer" Typ-ABE (ohne Ausnahmegenehmigung)?
Besteht ab 1.1.05 die EU4-Pflicht, wie hier schon immer gesagt wurde?
Oder erst ab 1.1.06, wie es in dem o.a. Ibiza-Forum-Thread steht?