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Gewährleistungszeitraum für Zündtrafos

 
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AndyO
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Beitrag20-05-2004, 2:53    Titel: Gewährleistungszeitraum für Zündtrafos Antworten mit Zitat

Hallo,

bitte verzeiht mir die Frage, da das Bauteil ja nun mal in einem Diesel nicht drin ist.

Ich habe folgendes Problem mit meiner freien Werkstatt:

Vor gut einem Jahr war der Zündtrafo am Toledo (1,8l/BJ.95) meines Vater defekt. Von VW gab's auch den zugehörigen Rückruf. SEAT stellte sich einfach stumm. Letzte Woche war der Trafo wieder defekt. Meine Werkstatt behauptet, es gäbe keine Garantie drauf, da Elektroteil.
Ich selbst bin in der Radio- und Fernsehbranche tätig. Auf Zeilentrafos im Fernseher gibt's selbstverständlich 2 Jahre Herstellergarantie. Nach der Novelierung der Produkthaftung Anfang 2002 hat der Hersteller innerhalb des Gewährleistungszeitraums sogar die Austauschkosten zu tragen.

Wie seht ihr das? Was empfehlt ihr mir zu tun?
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WarLord
Gast




 


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Beitrag20-05-2004, 16:41    Titel: Gewährleistungszeitraum für Zündtrafos Antworten mit Zitat

Auf Gewährleistung kannst du dich nicht berufen, da sich nach einem halben Jahr die Beweislast umkehrt und dann beim Verbraucher liegt, welcher beweisen muss, dass der Mangel schon ab Kauf bestand. Wie es mit Herstellergarantie aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.

Aber, wenn es bei VW eine Rückrufreaktion gibt und bei Seat augenscheinlich nicht, dann würde ich eher mal da auf die Finger klopfen. Das kann ja auch nicht sein, dass es bei ein - und derselben Motortypen bei VW Rückrufaktionen gibt und bei Seat nicht.

Gruß WarLord
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AndyO
Gast




 


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Beitrag20-05-2004, 19:19    Titel: Gewährleistungszeitraum für Zündtrafos Antworten mit Zitat

Hallo,

das war die vorletzte Reparatur. Ich hatte mich schriftlich an SEAT gewandt. Die sitzen es halt aus und ich kann wegen den 80 EUR auch keinen Anwalt nehmen. Aber es müsste von euch doch einer Wissen, ob es auf einen Zündtrafo die übliche 2 Jahres-Garantie gibt. Für einen Zeilentrafo im Fernseher weiß ich es.
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