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Werksauslieferdatum!

 
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Klima96
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Beitrag21-12-2004, 20:25    Titel: Werksauslieferdatum! Antworten mit Zitat

Hallo

Möchte mal auf mein aktuelles Problem mit VW hinweisen !!!

Habe meinen Golf am 10.10 zur rep. des Turboladers beim freundlichen abgegeben .

Lauf VW Computer ist der Wagen am 2.10 vor 2 Jahren aus dem Werk in Wolfsburg ausgeliefert worden ! Also Pech gehabt : Nur Gebrauchtwagengarantie

Habe bei meinen Fahrzeugbegleitpapieren nachgeschaut - Im Serviceheft ist das Werksauslieferdatum 15.10 2002 Abgestempelt und Unterschrieben : Glück gehabt !!!
Neuwagengarantie !!!

Jetzt überprüft VW schon seit längerem welches Datum nun als Garantiedatum genutzt wird . Bin jetzt mal gespannt was da raus kommt !?

Habe aus VW Kreisen gehört das über einige Zeit die Daten schlampig im VW Computer eingepflegt wurden und evtl. daher die Datumsunterschiede stammen .
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Jan6K

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Beitrag21-12-2004, 20:51    Titel: Werksauslieferdatum! Antworten mit Zitat

Hi,

entscheidend ist AFAIk das Datum der Uebergabedurchsicht im Servive-Heft, EGAL, wann das Auto ausgeliefert wurde!

Mein Ibi wurde Mitte 01 ausgeliefert, gekauft habe ich ihn 01/11/01, und genau das ist auch das Datum im Service-Heft. Das war spaeter dann entscheidend, denn genau ab dem Tag gabs zwei Jahre...

Viele Gruesse,

Jan
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matthiasTDI96
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Beitrag21-12-2004, 21:40    Titel: Werksauslieferdatum! Antworten mit Zitat

Da wissen die klugen Köpfe bei VW scheinbar immer einen Weg sich aus der Garantie zu stehlen. Es ist so wie Jan sagt, hatten das Problem auch mal. Ist an sich ja auch logisch, Die Garantie bei einem HiFi Gerät aus Taiwan beginnt ja auch nicht im Werk....sondern beim Kauf.
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Klima96
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Beitrag23-12-2004, 22:09    Titel: Werksauslieferdatum! Antworten mit Zitat

Hallo

Habe heute das Ergebnis von VW erhalten .
Das Datum im VW Computer wird auf den Stand des Serviceheftes geändert und somit
geht die kompl. Rep. des Turbos auf die Neuwagengarantie .

Möchte nicht wissen wie viele ahnungslose Autofahrer so in Werkstätten um Ihre Kulanzzeit
geprellt werden !!!
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Bee
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Beitrag24-12-2004, 11:10    Titel: Werksauslieferdatum! Antworten mit Zitat

Hi,

und genau das ist die Frechheit: Der Ahnungslose wird betrogen, wer sich zufällig in einer Sache auskennt, bekommt sein Recht.
Meiner Meinung nach sollte so ein Vorgehen als Betrug/ versuchter Betrug bestraft werden. Vielleicht wären dann alle Freundlichen auf einmal richtig kompetente Werkstätten !

Gruß
Micha
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kapernaum
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Beitrag06-01-2005, 18:31    Titel: Re: Werksauslieferdatum! Antworten mit Zitat

Hallo Klima 96!


Jetzt überprüft VW schon seit längerem welches Datum nun als Garantiedatum genutzt wird . Bin jetzt mal gespannt was da raus kommt !?


Leider bin ich etwas zu spät am Start, aber hier vielleicht nochmal das ganze juristisch:

Die gesetzliche Sachmängelgewährleistung (2 Jahre) beginnt mit Übergabe der 'Sache'
Im Falle eines Autos ist das der Eintrag im Serviceheft (das Serviceheft gilt dann als Dokument)
Die gesetzliche Norm hierfür ist §438 Absatz II BGB.

Die Neuwagengarantie - §443 BGB (Garantie ist eine andere Sache als Gewährleistung---die Garantie läuft parallel zur Sachmängelgewährleistung)
beginnt ebenfalls ab diesen Zeitpunkt zu laufen!

Das Produktionsdatum ist dabei vollkommen egal!!!

Eiigentlich sollte das VW wissen und da gibts nix lange rauszufinden icon_rolleyes.gif

Gruss


P.S: Juristische Angaben nur zu reinen Infozwecken, keine Gewähr auf Richtigkeit etc.
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