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Roadrunner505 Blaumann
KFZ-Schrauber seit: 24.08.2004 Beiträge: 130 Karma: +7 / -6
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20-05-2005, 10:12 Titel: Zuschaltbarer Chip relevant für STVo? |
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Ich hab mal einen Gedanken:
Wenn ich einen Sockel im STG habe, mit dem ich den Serienchip und einen getunten fahre - den getunten aber auf öffentlichen Straßen nicht benutze, ist das dann TÜV-Relevant? Ich meine, ich bewege doch dann kein getuntes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr - und nur Theoretisch die Möglichkeit zu haben, es tun zu können, ist doch nicht verboten, oder?
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MWeid Gast
Kostenloser Account, kein OBD Support (VCDS, KOBD2Check)
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20-05-2005, 10:18 Titel: Zuschaltbarer Chip relevant für STVo? |
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Hallo Roadrunner,
du meinst wenn du anstatt des fest eingelöteten Serienchip einen Sockel drin hast mit dem du im Bereich der StVo den Serienchip fährst und nur auf Rennstrecken den Tuningchip.
Sollte m.E. keine Probleme geben, aber du weißt ja wie die Gesetzte sind
Freundliche Grüße,
Mathias
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Roadrunner505 Blaumann
KFZ-Schrauber seit: 24.08.2004 Beiträge: 130 Karma: +7 / -6
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20-05-2005, 10:49 Titel: Zuschaltbarer Chip relevant für STVo? |
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Ja, so ziemlich genau wollte ich das machen...
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isar12 Blaumann
KFZ-Schrauber seit: 03.05.2005 Beiträge: 42 Karma: +3 / -0 Wohnort: Ampfing /Oberbayern
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20-05-2005, 11:21 Titel: Nicht erlaubt |
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Also nach den Buchstaben des Gesetzes ist das sicher nicht erlaubt. Du darfst ja nicht eimal eine Hupe mit einem nicht zulässigen Ton einbauen, auch wenn du sie nur in deiner Garage benutzen willst...
Aber man könnte sowas sicher eintragen lassen, dann wäre es wieder legal. Schau dir bloß mal die Rallye-Fahrzeuge an, die müssen alle eine Straßenzulassung haben, und was da alles verändert wird...
Gruß Rudi
Wartung statt Schutzbrief! |
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Bertil Profi-Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 15.04.2002 Beiträge: 5681 Karma: +102 / -0
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20-05-2005, 11:38 Titel: Re: Nicht erlaubt |
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isar12 hat folgendes geschrieben: | ...
Schau dir bloß mal die Rallye-Fahrzeuge an, die müssen alle eine Straßenzulassung haben, und was da alles verändert wird
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Die haben meist §19.3 eingetragen ... "Versuchsfahrzeug des Fahrzeugherstellers"
Da sind dann oftmals gerade mal die Fahrzeugmaße und die Fahrgestellnummer samt Typ eingetragen. Alles andere liegt in der Verantwortung des Fahrzeughalters.
So ein Brief sieht echt witzig aus. Ich hab schon mehrere davon gesehen.
Gruß Bertil
5E5 CZDA + R50 W10 + CD5 DTSB + 161 DX
*** Technische Anfragen per PN werden von mir nicht beantwortet! *** |
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guste100 Profi-Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 27.07.2004 Beiträge: 2332 Karma: +353 / -0 Wohnort: Mitte Schleswig Holsteins 2007 Volkswagen Passat Premium Support
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20-05-2005, 12:58 Titel: Zuschaltbarer Chip relevant für STVo? |
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Du hast an dem Fahrzeug eine Veränderung vorgenommen, die nicht eingetragen ist. Damit ist die ABE erloschen. Dadurch fährst du genau genommen auch ohne Versicherung. Zusätzlich kann der Chip noch das Emissionsverhalten ändern, so daß du evtl auch noch Steuerhinterziehung begehst (andere Schadstoffklasse).
In D darfst du ja nicht mal eine größere (bzw sichere) Bremse verbauen und ohne Eintragung fahren. Und das obwohl es mehr Sicherheit bietet. Wenn du nun einen Chip einbaust, der sogar noch das Gegenteil bewirken kann, dann ist das sicher verboten. Ob du's nutzt (zuschaltest) oder nicht ist dabei völlig unrelevant.
Gruß
Guste
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Roadrunner505 Blaumann
KFZ-Schrauber seit: 24.08.2004 Beiträge: 130 Karma: +7 / -6
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20-05-2005, 13:31 Titel: Zuschaltbarer Chip relevant für STVo? |
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Na dann: Willkommen in Deutschland
Danke für eure Infos.
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TDIler
KFZ-Schrauber seit: 19.05.2005 Beiträge: 3 Karma: +1 / -0 Wohnort: Blumenholz
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20-05-2005, 19:19 Titel: Zuschaltbarer Chip relevant für STVo? |
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Betrifft das Thema nicht eher die StVZO als die StVO
Bin aber auch der Meinung das es nicht legal ist.
Dieses Eisen dürfte sehr heiß sein...
Gruß Sebastian
Passat 3B Variant TDI (AFN)
Man gönnt sich ja sonst nichts. |
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Platzer Rudolf Gast
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20-05-2005, 20:59 Titel: Zuschaltbarer Chip relevant für STVo? |
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Habe auch einen zuschaltbaren Chip verbaut.
Hatte aber nie das Gefühl, das dies legal wäre.
Glaube mal,es ist schwer nachzuweisen,das ich die Leistungssteigerung nur
im Rennbetrieb einsetze.
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cetano Profi-Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 03.10.2004 Beiträge: 87 Karma: +2 / -0 Wohnort: SLF/RU, Thüringen
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22-05-2005, 21:22 Titel: Zuschaltbarer Chip relevant für STVo? |
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rein vom technischen her ist eine Leitungssteigerung bis ca 20 % in Serienfahrzeugen als unproblematisch anzusehen.Hierzu gibt es legale Möglichkeiten mit Eintragung nach §19.3 StVZO. Mehr als 20 % können Schäden am Antriebsstrang und/oder zu Überlastungen anderer Aggregate (z.B.Bremsen) zur Folge haben .
Vom rechtlichen Standpunkt aus erlischt, wie bereits werwähnt bei Nichteintragung die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (nach §19.2 StVZO). D.h.das Fahrzeug darf eigentlich nicht mehr im Bereich der StVZO bewegt werden..
In der Realität :
Genau wie so manches "25 km/h-Auto" mal 60 fahren kann, wie ein Eigenbau Traktor mit 6 km/h Schild (damit Zulassungsfrei) mal gute 30 fährt , wird es erst dann interessant, wenn es zu einem Schaden kommt. Dann wird nach jemandem gesucht, der bezahlt...(auch wenn es nichts ursächlich mit dem Unfall zu tun hat) . Dieses Risiko muss dann der Fahrzughalter tragen. Und das kann teuer werden besonders auch bei Personenschäden.. Ich würd es nicht tun.
Kfz-Prüfstelle des TÜV Rheinland/FSP Saalfelder Höhe in Thüringen im grünen Herzen Deutschlands.
Wir lieben Diesel, vor allem alte..
Sommer: Oldtimer W124 2,5 Saugdiesl 90 PS Bj 87, Winter: Golf4 4Motion TDI AGR |
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zpeedster Gast
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23-05-2005, 16:55 Titel: Zuschaltbarer Chip relevant für STVo? |
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unterscheide zwischen umbau vor jeder fahrt auf die rennstrecke
also wie ein tausch der räder. mechanisch.
(bin ich mir nicht ganz sicher, aber müsste erlaubt sein)
und
umschaltbar, also immer verbaut und ganz einfach umzubauen.
(nicht erlaubt)
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MWeid Gast
Kostenloser Account, kein OBD Support (VCDS, KOBD2Check)
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24-05-2005, 9:05 Titel: Zuschaltbarer Chip relevant für STVo? |
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Hallo mitnander,
ich habe es folgendermaßen verstanden:
Er hat anstatt einen festeingelöteten Serienhip in seinen STG einen Sockel mit dem er im Bereich der StVo nur den korrekten Serienchip fährt, auf der Rennstrecke das STG aufsschraubt den Serienchip durch einen Tuningchip auswechselt.
Nachdem er sein 'Rennen' gefahren ist schraubt er das STG wieder auf zieht den Tuningchip aus dem Sockel, steckt den Serienchip in das Steuergerät und legt den Tuningchip ins Handschuhfach.
Das wäre meines Erachtens LEGAL!?!
ILLEGAL wäre es natürlich wenn sich beide Chips schon im MSG befindenwürde und er per Knopfdruck von Serien- auf Tuningchip umschalten könnte.
Freundliche Grüße,
Mathias
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Roadrunner505 Blaumann
KFZ-Schrauber seit: 24.08.2004 Beiträge: 130 Karma: +7 / -6
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24-05-2005, 9:32 Titel: Zuschaltbarer Chip relevant für STVo? |
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Vielen Dank erstmal für die Aufarbeitung dieses Themas. Dann wären damit wohl erstmal alle Möglichkeiten geklärt.
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zpeedster Gast
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24-05-2005, 10:18 Titel: Zuschaltbarer Chip relevant für STVo? |
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wobei auch schon die veränderung des steuergerätes durch einlöten eines sockels ärger nach sich ziehen können.
meiner meinung nach legal, aber wenn das erstmal festgestellt wird, dann wird auch weiter gesucht. bremsen könnten ja auch mal überbelastet worden sein auf der rennstrecke, aber das ist dann wirklich schon haarspalterei
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