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bloesch Profi-Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 18.03.2005 Beiträge: 623 Karma: +16 / -0 Wohnort: FL
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06-11-2005, 18:23 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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mahlzeit!
ich habe (vor noch nicht so langer zeit) gelernt, dass die nebellampen bei lichthupe bzw fernlicht ausgehen müssen. realisiert dadurch, dass das nebelrelais masse über klemme 56a (fernlicht) bekommt. ergo fernlicht an-> keine masse-> nebellampen aus.
nun ist aber so, dass viele neufahrzeuge nebellampen und fernlicht gleichzeitig einschalten können.
deswegen suche ich einen gesetzesauszug o.ä., der dokumentiert wie dies geregelt war oder ist. falls es geändert wurde gerne auch ein datum.
dank für die müh schon mal...
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Jan6K
KFZ-Schrauber seit: 12.04.2002 Beiträge: 4876 Karma: +107 / -0 Wohnort: Hagen
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06-11-2005, 22:22 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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Hi,
kann dir da leider nicht direkt weiterhelfen... nur soviel, dass das bei meinem 2001er Ibiza problemlos geht. Mit Licht, Fernlicht und Neblern sind dann 6x55 Watt aktiv... habe ich in der Praxis bislang nur gemacht, um die Birnen zu testen, ohne hin und her rennen zu muessen.
Ich vermute mal, die Regel wurde wegen Sinnlosigkeit abgeschafft, denn wenn man das Fernlicht an hat, wen sollen die Nebler dann noch blenden?
Viele Gruesse,
Jan
1Z5 CFHF / AHB H4D |
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bloesch Profi-Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 18.03.2005 Beiträge: 623 Karma: +16 / -0 Wohnort: FL
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06-11-2005, 22:38 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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danke erstmal.
dass es bei vielen herstellern geht, ist mir klar.
nur ich suche halt einen auszug aus der stv(z)o o.ä., der dies regelt bzw geregelt hat. leider finde ich in der aktuellen stvo nichts. kann mir halt schlecht vorstellen, dass die innungsmeister heute noch (prüfungs-!)aufgaben rausgeben, die gesetzmässig veraltet oder unwahr sind.
werde mich aber morgen nochmal schlaumachen und rückmeldung geben.
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Bertil Profi-Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 15.04.2002 Beiträge: 5681 Karma: +102 / -0
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06-11-2005, 23:20 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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Schraubi-Schlumpf hat folgendes geschrieben: | ...
leider finde ich in der aktuellen stvo nichts.
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Also ich fahre seit über 20 Jahren auto und genauso lange bastele ich an den Autos rum, aber selbst damals war diese "Vorschrift" schon veraltet.
Ich kann mich leider nicht mehr genau daran erinnern, aber ich glaube das war eine Empfehlung um die LiMa nicht zu überlasten. Da brennen immerhin 110W (~9A). In einem 1er Golf war eine 35 oder 45A LiMa verbaut, da sind 9 A schon extrem viel.
Eine Vorschrift gibt es in der StVZO aber immer noch. Die Menge der nach vorne strahlenden Lampen. Vorhanden sein dürfen 6, brennen dürfen aber nur 4 gleichzeitig.
Bei Doppelscheinwerfern wo Abblendlicht und Fernlicht gleichzeitig brennen können, müssen also somit die Nebelscheinwerfer abgeschaltet werden. Das müsste der Schlüssel deines Problems sein.
Gruß Bertil
5E5 CZDA + R50 W10 + CD5 DTSB + 161 DX
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bloesch Profi-Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 18.03.2005 Beiträge: 623 Karma: +16 / -0 Wohnort: FL
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Bertil gefällt das. |
07-11-2005, 15:55 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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joah... das mit den 4 max leuchtenden scheinwerfern ist momentan auch mein aktueller wissensstand... weiter wusste aber auch der innungsmeister auf anhieb nicht.. naja eigentlich habe ich ihn auch erst auf die maximale anzahl der leuchtenden sw's angesprochen... er wolle sich informieren...
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Jan6K
KFZ-Schrauber seit: 12.04.2002 Beiträge: 4876 Karma: +107 / -0 Wohnort: Hagen
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07-11-2005, 22:28 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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Hi,
Zitat: |
Eine Vorschrift gibt es in der StVZO aber immer noch. Die Menge der nach vorne strahlenden Lampen. Vorhanden sein dürfen 6, brennen dürfen aber nur 4 gleichzeitig.
Bei Doppelscheinwerfern wo Abblendlicht und Fernlicht gleichzeitig brennen können, müssen also somit die Nebelscheinwerfer abgeschaltet werden. Das müsste der Schlüssel deines Problems sein.
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Hmm... entweder gilt das in NL nicht oder die Leute bei Seat haben das nicht gelesen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich beim letzten Lichttest alle 6 an hatte... also die bifokalen Scheinwerfer mit beiden (separaten) Lampen an und dazu die beiden Nebler.
Viele Gruesse,
Jan
1Z5 CFHF / AHB H4D |
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Bertil Profi-Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 15.04.2002 Beiträge: 5681 Karma: +102 / -0
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07-11-2005, 22:46 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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Jan6K hat folgendes geschrieben: | Hmm... entweder gilt das in NL nicht oder die Leute bei Seat haben das nicht gelesen.
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Ist möglich. Nur für die D-Zulassung hätte er umgerüstet werden müssen oder ....
Zitat: |
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich beim letzten Lichttest alle 6 an hatte... also die bifokalen Scheinwerfer mit beiden (separaten) Lampen an und dazu die beiden Nebler.
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... deine Scheinwerfer gelten nicht als Doppelscheinwerfer. Somit brennen zwar sechs Glühwendel, aber nur vier Lampen. Alles Auslegungssache.
Gruß Bertil
5E5 CZDA + R50 W10 + CD5 DTSB + 161 DX
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Madness Gast
Kostenloser Account, kein OBD Support (VCDS, KOBD2Check)
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08-11-2005, 10:02 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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Bei meinem Passat 3BG Bj.03 bleiben die NSW auch an wenn Fernlicht in Betrieb ist.
Warum gibt es da so viele Unterschiede Es ist ein Deutsches Fahrzeug und kein Reimport. Also gehe ich mal nicht von einer anderen Lichtschaltung für EU Länder aus.
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ulf Profi-Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 13.04.2002 Beiträge: 11129 Karma: +18 / -0 Wohnort: Saarland 2023 MG ZS Premium Support
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08-11-2005, 11:02 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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Bertil hat folgendes geschrieben: | ... deine Scheinwerfer gelten nicht als Doppelscheinwerfer. Somit brennen zwar sechs Glühwendel, aber nur vier Lampen. Alles Auslegungssache. |
Hi Bertil,
dann ist der Polo 9N wohl noch einen Schritt weiter ausgelegt.
Große und kleine Scheinwerfer sitzen zwar in einem gemeinsamen Gehäuse, sind aber durch einen Steg davor für den Betrachter in 2 Einheiten getrennt.
Außen Abblendlicht, innen Stand- und Fernlicht und unten NSW -> bei mir ist der volle 6er-Christbaum möglich, und es ist kein Reimport.
Gruß Ulf
_________
MG4 Electric |
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Bertil Profi-Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 15.04.2002 Beiträge: 5681 Karma: +102 / -0
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08-11-2005, 12:08 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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ulf hat folgendes geschrieben: | ....
...
Außen Abblendlicht, innen Stand- und Fernlicht und unten NSW -> bei mir ist der volle 6er-Christbaum möglich, und es ist kein Reimport. |
Es ist mir bekannt das bei Erstausrüstung das wohl kein Schwe.n mehr interessiert. Beim Jetta wird jedes mal kontrolliert (egal ob TÜV oder Ordnungskräfte) ob auch ja nur maximal 4 Glühwendel brennen (NSW und FSW Nachgerüstet).
Übrigens ist trotzdem fast der volle Christbaum möglich -> Lichthupe. Da brennen 6 Glüwendel beim Jetta (H4 Haupscheinwerfer ... beide Glüwendel + FSW). Vom Stromverbrauch her ist das bei dem Auto aber nicht ratsam (Nur für Motorsportzwecke: 2*100W+2*150W+2*55W=610W -> ~50A) . Die normale 45A Lichtmaschine wäre mit meinem Christbaum schon deutlich überfordert. Gut das meine LiMa aus einem Audi 100 ist und 90A liefert.
Ich hab gerade mal nachgesehen.
In der aktuellen Ausgabe der StVZO konnte ich den alten Eintrag mit den 4 Lampen auch nicht mehr finden. Möglicherweise ist der tatsächlich mit diversen EU Regelungen über Bord geworfen worden.
Ich werde beim nächstn TÜV Termin mit dem Jetta mal fragen warum er das kontrolliert und wo diese Vorschrift zu finden ist.
Gruß Bertil
5E5 CZDA + R50 W10 + CD5 DTSB + 161 DX
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Mephisto Profi-Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 05.02.2005 Beiträge: 409 Karma: +14 / -1
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08-11-2005, 12:23 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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Hi,
@ Bertil: Da treibst Du aber einen, der "nur seine Pflicht erfüllt" ganz schön in die Enge Wäre dann schon interessant, wenn Du auch beim "Kopf dahinter" nach der Vorschrift fragst. Auf den kleinen hackt ja jeder rum, dabei sind es nicht immer sie, die den Mist ausbrüten oder vorschlagen.
Gruß
Micha
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bloesch Profi-Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 18.03.2005 Beiträge: 623 Karma: +16 / -0 Wohnort: FL
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Bertil gefällt das. |
08-11-2005, 14:35 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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ich bin zwar noch nicht wirklich näher an einer antwort, aber dass es auslegungssahe ist, scheint mehr und mehr der fall.
neben der scheinwerferbauart, ist es wohl auch so, dass wenn der hersteller die nebellampen als "zusatzscheinwerfer" deklariert, sowieso wieder ganz andere regeln gelten.
andere sagen, dass die verantwortung in die hände des fahrers gelegt wurde. will heissen: man darf es so bauen, aber der benutzer darf sie nicht kombiniert einschalten... aber darüber ist auch nicht wirklich was zu finden....
recherche läuft...
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cetano Profi-Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 03.10.2004 Beiträge: 87 Karma: +2 / -0 Wohnort: SLF/RU, Thüringen
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11-12-2005, 21:21 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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Das Problem ist, dass im zunehmenden Maße nationales und EG Recht gleichzeitig gilt (Harmonisierung) und dass damit die Rechtslage nicht immer eindeutig ist (z.B. abhängig von der Betr.Erlaubn. des Fahrzeugs EG oder Natinal)
Hier der Gesetzestext (Richtlinie zur StVZO)
Zul Scheinwerfer. An Kfz u ihren Anh dürfen nur die vorgeschriebenen u die für zul erklärten lichttechn Einrichtungen angebracht werden (§ 49 a Abs 1 Satz 1). Nach § 50 Abs 2 Satz 1 müssen Kfz mit zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern aus- gerüstet sein; jedoch dürfen nach § 50 Abs 4 für das Fernlicht u für das Abblendlicht besondere Scheinwerfer vorhanden sein.
Diese besonderen Scheinwerfer dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen (§ 50 Abs 4zweiter Halbsatz) oder auch Fernlicht ausstrahlen (§ 4 der 6. AusnahmeVO zur StVZO).
An Kfz dürfen also unter den vorstehend genannten Bedingungen insgesamt 4 Scheinwerfer i S des § 50 angebracht sein.
Nach der Rili 76/756/EWG bzw der ECE- R 48 dürfen Kfz mit 2 oder 4 (in bestimmten Fällen darüber hinaus mit 2 weiteren) Scheinwerfern für Fernlicht u 2 Scheinwerfern für Abblendlicht ausgerüstet sein. Alle diese Scheinwerfer müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein (§ 22a Abs 1 Nr 7) u das amtlich vorgeschriebene u zugeteilte Prüfzeichen tragen (§ 22a Abs 2). Als zusätzliche Scheinwerfer sind nur die in § 52 genannten Nebelscheinwerfer u Suchscheinwerfer zul (in bestimmten Fällen auch Arbeitsscheinwerfer).
Die Nebelscheinwerfer sind ebenfalls bauartgenehmigungspflichtig (§ 22a Abs 1 Nr 10). Danach dürfen unter Berücksichtigung der Scheinwerferarten a) Scheinwerfer für Fern- u Abblendlicht, b) besondere Scheinwerfer für Fernlicht, c) besondere Scheinwerfer für Abblendlicht an Kfz vorhanden sein
– 2 Scheinwerfer für Fern- u Abblendlicht oder
– 2 Scheinwerfer für Fern- u Abblendlicht u 2 Scheinwerfer für Fernlicht oder
– 2 Scheinwerfer für Fernlicht u 2 Scheinwerfer für Abblendlicht oder
– 4 Scheinwerfer für Fernlicht u 2 Scheinwerfer für Abblendlicht; und unter bestimmten Bedingungen 2 weitere Scheinwerfer für Fernlicht (s Erl 20 zu § 49a).
Ferner dürfen zwei Nebelscheinwerfer angebracht sein. Auch die Anbringung eines Suchscheinwerfers, dessen Leistungsaufnahme nicht mehr als 35 W beträgt u der nur zugleich mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung ein- schaltbar sein darf, ist zul.
Ohne Berücksichtigung der Nebelscheinwerfer u des Suchscheinwerfers dürfen bei Fernlichtschaltung leuchten
– 2 Scheinwerfer für Fernlicht oder
– 4 Scheinwerfer für Fernlicht oder
– 2 Scheinwerfer für Fernlicht u 2 Scheinwerfer für Abblendlicht oder
– 4 Scheinwerfer für Fernlicht u 2 Scheinwerfer für Abblendlicht.
Wird wieder auf Abblendlicht geschaltet, dann müssen alle Scheinwerfer für Fern- licht gleichzeitig erlöschen.
...ohne Berücksichtigung der Nebelscheinwerfer... bedeutet sie können mitleuchten oder auch nicht. d.h. also letzter Fall plus 2 Nebelscheinw. sind techn. u. rechtlich möglich.
Wie gesagt, es sind Möglichkeiten. Ob es jedoch Sinn macht bei Nebel mit 4 Fernlichtern zu fahren bleibt dahingestellt..
Kfz-Prüfstelle des TÜV Rheinland/FSP Saalfelder Höhe in Thüringen im grünen Herzen Deutschlands.
Wir lieben Diesel, vor allem alte..
Sommer: Oldtimer W124 2,5 Saugdiesl 90 PS Bj 87, Winter: Golf4 4Motion TDI AGR |
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bloesch Profi-Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 18.03.2005 Beiträge: 623 Karma: +16 / -0 Wohnort: FL
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11-12-2005, 23:09 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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uih!!
riesen dank erstmal cetano! werde mir das morgen nochmal in ruhe durchlesen
dass dir auch gleich die mühe gemacht hast mit den entsprechenden paragraphen und richtlinien... super!
weg. des sinns...
mir gings nur darum, dass heutige kfz-leerlinge und auch frühere, es so gelernt haben, dass die gleichzeitige benutzung nicht gehen DARF... also wird schon seit ewigkeiten falsches beigebracht.
und da selbst die innungsmeister mir darauf keine antwort geben konnten, bin ich umso erfreuter, wenn ich ihnen mal was "beibringen" darf
nochmal recht herzlichen dank!
*edit* -> eindeutiges "karma-plus" für die mühe !
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fulda
KFZ-Schrauber seit: 28.09.2005 Beiträge: 129 Karma: +4 / -3
Kostenloser Account, kein OBD Support (VCDS, KOBD2Check)
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12-12-2005, 1:00 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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In Österreich darf man seit kurzem auf jeden Fall rund um die Uhr mit kompletter Christbaumbeleuchtung fahren - egal bei welchen Bedingungen Danke, Herr Minister ...
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wolfi_b Profi-Schrauber
KFZ-Schrauber seit: 17.02.2004 Beiträge: 875 Karma: +1 / -0
VCDS/Reparatur Support
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12-12-2005, 9:58 Titel: Fernlicht an -> Nebellampen aus ? |
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Nein, ist nicht wahr!
Laut ÖAMTC gibt es da genaue Richlinien.
1993 Audi 80 B4 1Z
2004 Seat Leon 1M ASV |
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